Beschäftigungsmöglichkeiten finden Medizinerinnen und Mediziner in Deutschland vor allem in Praxen, Kliniken, Rehabilitationszentren, medizinischen Laboren, Alten- und Krankenpflegediensten oder Hospizen, sowie in der Pharmaindustrie.
Für alle Ärztinnen und Ärzte ist in Deutschland eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei der jeweiligen Landesärztekammer vorgeschrieben. Humanmedizinerinnen und -mediziner mit einer eigenen Praxis, sogenannte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die immer eine Approbation und eine Facharztqualifikation haben müssen, sind außerdem verpflichtet, der Kassenärztlichen Vereinigung beizutreten.
Regelmäßige Fortbildung ist für Ärztinnen und Ärzte gesetzlich vorgeschrieben, damit sie stets auf dem neuesten Erkenntnisstand in ihrem Einsatzgebiet sind.
Von diesen Fortbildungen zu unterscheiden sind im Gesundheitswesen die vorab beschriebenen Weiterbildungen,
mit denen sich eine Ärztin oder ein Arzt zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt qualifiziert.
Dies erfolgt im Zuge der Berufstätigkeit in einem Angestelltenverhältnis als Humanmediziner/-in unter der Anleitung einer
weiterbildungsbefugten Fachärztin beziehungsweise eines Facharztes.