Wer in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein möchte, benötigt eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Eine Approbation ist eine uneingeschränkte Berufszulassung.
Nur approbierte Medizinerinnen und Mediziner können in jedem Bundesland sowohl in Festanstellung als auch als niedergelassene Ärztinnen oder Ärzte tätig werden. Eine Berufserlaubnis wird hingegen immer nur für einen begrenzten Zeitraum und das jeweilige Bundesland, in dem man sie beantragt hat, erteilt.
Meist ist sie auf vier Jahre begrenzt. Liegen wichtige Gründe vor, so kann eine Berufserlaubnis verlängert werden. Es gibt diese beiden verschiedenen Zugangsverfahren zur Berufsausübung, weil nicht alle Antragstellerinnen und Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen, um eine Approbation zu erhalten. Ihnen bleibt daher noch die Möglichkeit, eine Berufserlaubnis zu erwerben. Fachärztinnen und Fachärzte, die ihre ausländischen Qualifikationen anerkennen lassen möchten, um in Deutschland tätig werden zu können, benötigen zunächst eine Berufszulassung (d.h. Approbation oder Berufserlaubnis) und außerdem die Anerkennung der Facharztqualifikation durch die jeweilige Landesärztekammer.